Der Unternehmer hat ein Sozialkonzept vorzulegen. Dies dient dem Schutz seiner Spielgäste und der Vorbeugung der Entstehung von Spielsucht. Im Sozialkonzept ist festlegt, mit welchen Maßnahmen Unternehmen der Entstehung von Spielsucht vorbeugen und Kunden zu verantwortungsbewusstem Spielen befähigt.
Der Unternehmer muss darlegen, mit welchen Maßnahmen unter welchen konkreten Umständen er der Entstehung von Spielsucht vorbeugt und die Gäste zu verantwortungsbewusstem Spielen anhält. Die Mitarbeiter im Unternehmen sollen befähigt werden, Handlungsanweisungen beim Umgang mit problematischen oder pathologischen Spielern umzusetzen. Das vorliegende Sozialkonzept entspricht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Zum Preis für das Konzept kommen monatliche Gebühren von EUR 69,- pauschal. Die Laufzeit beträgt 24 Monate.