Der Unternehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet, ein Sozialkonzept vorzulegen. Dies dient dem Schutz seiner Spielgäste in der Vorbeugung und der Entstehung von Spielsucht. In diesem Sozialkonzept ist festlegt, welche Maßnahmen Glücksspielunternehmen der Entstehung von Spielsucht vorbeugen und Kunden zu verantwortungsbewusstem Spielen befähigt.
Es muss darlegen werden, mit welchen Maßnahmen und unter welchen konkreten Umständen der Unternehmer bei Entstehung von Spielsucht vorbeugt und die Gäste zu verantwortungsbewusstem Spielen anhält. Die Mitarbeiter im Unternehmen sollen befähigt werden, Handlungsanweisungen beim Umgang mit problematischen oder pathologischen Spielern umzusetzen. Das vorliegende Sozialkonzept entspricht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Zum Preis für das Konzept kommen monatliche Gebühren von EUR 69,- pauschal. Die Laufzeit beträgt 24 Monate.